EULA
End-User License Agreement für VGT Software Produkte.
STAND: 24. FEBRUAR 2026
§ 1 Vertragsgegenstand
Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung (nachfolgend "EULA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Endkunden oder der lizenzierenden Agentur (nachfolgend "Lizenznehmer"), und der VisionGaia Technology, Cleverstrasse 11, 50668 Köln (nachfolgend "Lizenzgeber" oder "VGT").
Vertragsgegenstand ist die Einräumung von Nutzungsrechten an der von VGT entwickelten Software, insbesondere den Suiten "VisionGaia Integrity Sentinel", "Vision Legal Pro (VLP)" sowie den dazugehörigen KI- und OSINT-Schnittstellen.
§ 2 Lizenzmodelle und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht exklusives und auf die Dauer des Abonnements beschränktes Recht ein, die Software im Rahmen des erworbenen Lizenzmodells zu nutzen. VGT bietet zwei primäre Lizenzmodelle an:
2.1 Standard-Lizenz (Single- / Multi-Domain)
Wird eine Standard-Lizenz erworben, darf die Software ausschließlich auf der Anzahl von Domains bzw. Server-Instanzen installiert und genutzt werden, die im jeweiligen Tarif spezifiziert sind. Die Nutzung ist strikt auf die eigenen Unternehmenszwecke des Lizenznehmers beschränkt. Ein Weiterverkauf, eine Unterlizenzierung oder das Vermieten der Software an Dritte ist untersagt.
2.2 Agency- / Whitelabel-Lizenz (B2B Reseller)
Erwirbt der Lizenznehmer eine Whitelabel- oder Agency-Lizenz, ist er berechtigt, die Software auf den Systemen seiner eigenen Kunden (Endkunden) zu installieren und als Teil seiner eigenen Dienstleistungen (z. B. Webdesign, Managed Hosting, IT-Betreuung) zu vertreiben.
- Whitelabeling: Die Agentur ist berechtigt, das visuelle Branding der Software (z. B. im WordPress-Backend) an ihr eigenes Corporate Design anzupassen.
- Urheberrecht: Die Agentur darf nicht behaupten, der Urheber der Quellcodes oder der Sicherheitsarchitektur zu sein. Die Urheberrechte sowie sämtliches geistiges Eigentum verbleiben zwingend bei VisionGaia Technology.
- Support-Pflicht: Bei Whitelabel-Lizenzen ist die Agentur der alleinige Ansprechpartner (First-Level-Support) für ihre Endkunden. VGT leistet Support ausschließlich gegenüber der lizenzierten Agentur, nicht gegenüber deren Endkunden.
§ 3 Nutzungsbeschränkungen
Dem Lizenznehmer ist es strikt untersagt, die Software über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus zu nutzen. Insbesondere ist folgendes untersagt:
- Reverse Engineering: Das Dekompilieren, Disassemblieren oder sonstige Rückentwickeln des Quellcodes, der Verschlüsselungsalgorithmen (z.B. GaiaCom) oder der KI-Modelle (VGT SecAI) ist verboten.
- Lizenzumgehung: Das Manipulieren, Umgehen oder Deaktivieren der Lizenzprüfungsmechanismen (License-Keys, API-Validierung) stellt eine schwere Vertragsverletzung dar.
- Wettbewerbszwecke: Die Analyse der Softwarearchitektur (z. B. der Honeypot-Strukturen von "Ghost Trap" oder der OSINT-Daten-Scraper) zum Zweck der Entwicklung eines Konkurrenzprodukts ist untersagt.
Bei Zuwiderhandlung behält sich VGT das Recht vor, die API-Schlüssel sofort zu sperren und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 4 Lokale Ausführung (Local First) und Updates
100% On-Premise: Die Kernkomponenten der Software (insbesondere Integrity Sentinel und Vision Legal Pro) sind als "Local First"-Architektur konzipiert. Die Ausführung der Schutzmechanismen und der integrierten KI-Modelle (z. B. VGT SecAI) erfolgt vollständig lokal auf den Servern bzw. Endgeräten des Lizenznehmers.
Für die Kernfunktionalität ist keine permanente Verbindung zu Cloud-Servern von VGT erforderlich, was dem Lizenznehmer absolute Datensouveränität garantiert. Während der aktiven Vertragslaufzeit erhält der Lizenznehmer Zugang zu sicherheitsrelevanten Updates (z. B. neue Malware-Signaturen für Titan, Patches für Zero-Day-Exploits), die manuell oder über standardisierte Update-Routinen des CMS bezogen werden können.
§ 5 Haftungsausschluss (Cyber-Sicherheit & DSGVO)
Keine Garantie für absolute Sicherheit: VisionGaia Integrity Sentinel und VLP sind hochkomplexe Systeme zur Härtung digitaler Infrastrukturen. Da sich die Methoden von Cyberkriminellen (APTs, Zero-Days, KI-generierte Angriffe) täglich weiterentwickeln, kann VGT keine 100%ige Garantie dafür übernehmen, dass durch den Einsatz der Software sämtliche Cyberangriffe, Datenlecks oder DSGVO-Verstöße verhindert werden.
Mitwirkungspflicht (Backups): Der Lizenznehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich regelmäßige Datensicherungen (Backups) seiner gesamten Systeme durchzuführen. VGT haftet nicht für Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen, die durch Angriffe entstehen, welche die Software nicht abwehren konnte.
Rechtsberatung: Vision Legal Pro (VLP) ist ein technisches Hilfsmittel zur Umsetzung von DSGVO-Richtlinien. Es ersetzt keine anwaltliche Beratung. VGT haftet nicht für behördliche Bußgelder oder Abmahnungen Dritter.
§ 6 Laufzeit und Beendigung
Die Lizenz wird für die im Bestellprozess gewählte Laufzeit (z. B. 12 Monate) gewährt. Wird die Abonnement-Gebühr nicht fristgerecht entrichtet, ist VGT berechtigt, die Lizenzschlüssel temporär oder dauerhaft zu deaktivieren.
Nach Beendigung des Lizenzvertrages enden sämtliche Nutzungsrechte. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software von all seinen Systemen (und denen seiner Endkunden) restlos zu deinstallieren.
§ 7 Zero-Telemetry & Absolute Datensouveränität
VisionGaia Technology verpflichtet sich dem Prinzip der maximalen Datensouveränität (Privacy by Design). Die Software (inklusive Sentinel und VLP) enthält keine Telemetrie-Funktionen.
Es werden keinerlei Nutzungsdaten, Angriffsprotokolle (Threat Metadata), Server-Informationen oder personenbezogene Daten des Lizenznehmers oder seiner Endkunden an Server von VGT oder Dritte übermittelt. Sämtliche Analysen, Quarantäne-Maßnahmen und Abwehrprotokolle verbleiben ausschließlich lokal auf der Infrastruktur des Lizenznehmers ("What happens on the server, stays on the server").
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.
