AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Deep Tech, Cybersecurity & AI Architecture.
STAND: 28. MÄRZ 2026 | STATUS: VGT MASTER DATASHEET SYNCED | APPLICABILITY: B2B & B2C (HYBRID)
§ 1 Geltungsbereich (B2B & B2C)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen VisionGaia Technology (nachfolgend „VGT“) und ihren Kunden.
(2) Differenzierung: Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende oder ergänzende AGB von Unternehmern werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VGT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand & VGT-Doktrin
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Deep-Tech-Lösungen, insbesondere die Implementierung des VGT Omega Protocols, die Überlassung von Software-Lizenzen (VGT Sentinel, VGT Aethel AI) sowie die Bereitstellung von OSINT-Analysen (Shadow Intel).
(2) Architektur statt Patch: VGT erbringt Dienstleistungen nach dem Paradigma der "Deterministischen Immunität". Wir schulden die fachgerechte, technische Implementierung der im Angebot spezifizierten Abwehrmechanismen. VGT schuldet nicht den wirtschaftlichen Erfolg des Kunden oder eine generelle IT-Wartung außerhalb der vertraglich definierten Security-Parameter.
§ 3 "Unknackbar-Garantie" & Leistungsabgrenzung
(1) Soweit im individuellen Angebot oder SLA eine "100% Investment-Rückerstattung" (Unknackbar-Garantie) zugesichert wird, gelten hierfür strikte, abschließende Bedingungen: Die Garantie greift ausschließlich dann, wenn ein externer Angreifer durch das Überwinden der von VGT implementierten kryptografischen oder Kernel-Ebene (z.B. AES-256-GCM Bypass) unautorisierten Root- oder Admin-Zugriff erlangt.
- Social Engineering & Phishing: Wenn der Kunde oder dessen Mitarbeiter Zugangsdaten, 2FA-Tokens oder Session-Cookies an Dritte übergeben oder auf präparierte Payloads klicken (Layer 8).
- Kompromittierte Credentials: Logins durch Angreifer unter Verwendung legitimer, anderweitig kompromittierter Zugangsdaten.
- Physischer Zugriff: Diebstahl entsperrter Hardware.
§ 4 System-Integrität & Drift-Violation
(1) Die VGT-Architektur operiert in einem Zustand sensibler Balance. Der Kunde verpflichtet sich, die von VGT etablierte Infrastruktur nicht eigenmächtig zu verändern.
(2) Drift-Violation: Jede unautorisierte Modifikation der Kernel-Parameter, das Ändern von UFW/Firewall-Regeln, das Hinzufügen von administrativen Rechten, das Deaktivieren von SELinux oder das Abschalten des VGT SafetySys™ Daemons durch den Kunden gilt als Drift-Violation (unsachgemäße Verwendung).
(3) Rechtsfolge: Bei Unternehmern führt eine Drift-Violation zum sofortigen Erlöschen sämtlicher Gewährleistungsansprüche, SLAs und Garantien. Bei Verbrauchern stellt eine Drift-Violation eine unsachgemäße Nutzung dar, für daraus resultierende Mängel oder Sicherheitsvorfälle entfällt die Gewährleistung (§ 434 BGB bzw. § 327e BGB), da die Fehlerursache in der Sphäre des Verbrauchers liegt.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Für Verbraucher verstehen sich alle angegebenen Preise als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.).
(2) Für Unternehmer verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. SaaS- und Lizenzgebühren werden im Voraus berechnet.
§ 6 Lizenzrechte, VGT OS & Kryptografischer Schutz
(1) An von VGT entwickelter Software erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Verbot des Reverse Engineering: Spezifische Module (wie der VGT OS Kernel) entschlüsseln proprietäre Algorithmen ausschließlich zur Laufzeit im Arbeitsspeicher. Jeglicher Versuch des Kunden, Reverse Engineering zu betreiben, den Arbeitsspeicher auszulesen (Dumping) oder die Verschlüsselung zu umgehen, ist strengstens untersagt.
(3) Handelt der Kunde als Unternehmer, wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Absatz 2 eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 EUR vereinbart.
§ 7 OSINT & Protocol Zero (Shadow Intel)
(1) Nutzt der Kunde das VGT "Shadow Intel" System, stellt VGT lediglich die technologische Infrastruktur bereit. VGT aggregiert Daten aus öffentlichen Quellen. Der Kunde trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für die Nutzung der generierten Dossiers.
(2) Protocol Zero: Aus Gründen des Datenschutzes führt das System unmittelbar nach der KI-Synthese das "Protocol Zero" aus (Ephemeral Cache Wipe). Alle gecrawlten Rohdaten werden restlos vernichtet.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) VGT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit zudem auf den Betrag der vom Unternehmer im laufenden Vertragsjahr geleisteten Zahlungen beschränkt.
(4) Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. VGT haftet insbesondere nicht für erfolgreiche Hackerangriffe durch "Zero-Day Exploits" (neuartige, zum Angriffszeitpunkt unbekannte Schwachstellen).
§ 9 Gewährleistung
(1) Für Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte (insbes. §§ 434 ff., 327 ff. BGB).
(2) Für Unternehmer: Mängelansprüche setzen voraus, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. Bereitstellung der Software.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher & Vorzeitiges Erlöschen
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
WiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VisionGaia Technology, Cleverstraße 11, 50668 Köln, E-Mail: info@visiongaia.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des WiderrufsWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Bei digitalen Inhalten (Software, Lizenzschlüssel, Scripts):
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Daten vorzeitig, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Bei Dienstleistungen (Security Audits, System-Härtung):
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
§ 11 Schlussbestimmungen & Streitbeilegung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Köln. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Information zur Online-Streitbeilegung (B2C): Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. VGT ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
